3. BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT
VERHALTENSTEST UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)
Alle Prüfungen und
Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der
Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren
Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind
für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen
Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der
BH/VT eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur
Vorführung in den Sparten FH, SchH/VPG, IPO, RTP, Agility und Obedience
ist der Nachweis der BH/VT erforderlich.
Abnahmeberechtigt für
die BH/VT sind ausschließlich LR aus den Bereichen SchH/VPG, Agility und
Obedience, die auf einer Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines
stehen. Das Prüfungsergebnis
ist in dem
entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
BH-Prüfungen werden nur
anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss
SchH/VPG/Agility/Obedience) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.
Die Veranstaltungen
haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den
Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen,
wenn der ausrichtende VDHMitgliedsverband
Terminschutz erteilt
hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle
Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung
analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer
termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche
Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den
behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer, die
erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden
Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der
Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer
Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem
Hund im praktischen
Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde
aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Um eine
Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde
in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen
Sparten kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. SchH/VPG,
FH, BH, RTP) an den Start zu gehen. Die zulässige
Teilnehmerzahl an einem
Prüfungstag für einen LR variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet
sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30
nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der
schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese
theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur
BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu
unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der
Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht
identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung.
Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten
Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen,
sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch
wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der
Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen
und im Leistungsnachweis den Vermerk -
Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden“
– eintragen.
Bewertung
Hunde, die im Teil A
nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur
Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen. Am
Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur
ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt
gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu
erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend
erachtet wurden.
Das zu vergebende
Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-,
Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die
Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen
gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg
der Prüfung in den
Leistungsnachweis einzutragen.
A) Begleithundprüfung
auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung
beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken
Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung
ist zu Beginn jeder
Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in
sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die
Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung
der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht
gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von
Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF
aufgrund körperlicher Behinderung
einen Übungsteil nicht
korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR
mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der
linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten
Seite geführt werden.
Der LR gibt die
Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt,
Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist
jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes
ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den
Übungen muss der Hund bei Fuß geführt
werden.
1. Leinenführigkeit (15
Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Von der Grundstellung
aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig
zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat
der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu
halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den
Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10
Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-,
Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem
Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf
nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als
Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und
beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“ gestattet.
Bleibt der HF stehen,
hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf
hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an
den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während
des Führens in der linken Hand zu halten und
muss durchhängen. Auf
Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von
mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu
halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben,
Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren
des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die
Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in
der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und
einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist
mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem
LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des
Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden
Grundstellung
erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die Durchführung der
Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF
herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund
bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.
2. Freifolgen (15
Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Auf Anordnung des LR
wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die
Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die
vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden
Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal
anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die
Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen
zu Übung 1.
3. Sitzübung (10
Punkte)
Hörzeichen „Sitz“
Von der Grundstellung
aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach
mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“
schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich
umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich
sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu
seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden
hierfür 5 Punkte entwertet.
4. Ablegen in
Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“,
„Hier“, „Fuß“
Von der Grundstellung
aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus.
Nach mindestens 10
Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen.
Ohne andere
Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30
Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um
und bleibt still stehen.
Auf Anweisung des LR
ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich
der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das
Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der Hund stehen
oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte
entwertet.
5. Ablegen des Hundes
unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“,
„Sitz“
Zu Beginn der
Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom
LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die
Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF
entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken
zum Hund in dieser
Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben.
Auf Richteranweisung
tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere
Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die
Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine
Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über eine
Strecke kriecht, die länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung
nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des
HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen sind nach
Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den
Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von
der weiteren Prüfung aus.
B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden
Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld
innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL
fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege
oder Plätze) durchgeführt werden. Der
öffentliche Verkehr
darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses
Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen
Zeitaufwand.
Die
Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler
Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die
einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser
Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im
Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend
beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist
berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung
der Hunde Übungen zu
wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit
Personengruppe
Auf Anweisung des
Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in
angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der
linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in
Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und
Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der
HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.
Der Hund hat sich
neutral und unbeeindruckt zeigen.
HF und Hund gehen
weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6
Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag
begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu
liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung
ruhig verhalten.
2. Begegnung mit
Radfahrern
Der angeleinte Hund
geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von
einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem
Abstand wendet der Radfahrer
und kommt HF und Hund
entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben.
Das Vorbeifahren hat so
zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem
Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat
sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem
angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.
Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die
Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF
um eine Auskunft
gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu
liegen.
Der Hund hat sich ruhig
und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu
zeigen.
4. Begegnung mit
Joggern oder Inline Scatern
Der HF geht mit seinem
angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger
überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger
entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an
ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen.
Der Hund muss nicht
korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden
Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen
Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können
auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder
entgegen kommen.
5. Begegnung mit
anderen Hunden
Beim Überholen und
Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu
verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund
bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des
kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten
gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR
begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten
Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und
befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der
HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder
einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen,
sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit
des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in
einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund
vorbei.
Der alleingelassene
Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten.
Den vorbeigeführten
Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes
Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf
Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung
Es bleibt dem
amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an
den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur
einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort
aufsucht und dort ebenso verfährt.
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